+++ In der Nacht 4./5. April 2024 von ca. 21:30 Uhr bis ca. 3:30 Uhr massive Beeinträchtigungen auf den S-Bahn-Linien S2, S8 und S9 wegen kurzfristigen Bauarbeiten. Informationen im Internet unter www.bahn.de oder im DB Navigator. +++
+++ Die Gewerkschaft ver.di hat Fahrerinnen und Fahrer privater Busunternehmen in Hessen am Mittwoch, 29. Mai 2024, zu einem ganztägigen Warnstreik aufgerufen. +++ In Frankfurt werden nahezu alle Bus-Linien (außer Linien 57, 81 und 82) bestreikt. S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen sowie Regionalzüge verkehren planmäßig und können viele gute Alternativen bieten. Informationen vor Fahrtantritt im Internet unter www.rmv-frankfurt.de. +++

VGF erinnert an „Maskenpflicht“

Trotz verschiedener Lockerungen gilt die „Maskenpflicht“ uneingeschränkt im öffentlichen Nahverkehr. Die VGF prüft nun wie sie gegen „Maskenverweiger“ vor gehen kann.

Wer mit U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder auch Zug fahren will, muss entsprechende Vorkehrungen treffen. Seit Ende April gilt im öffentlichen Nahverkehr die Pflicht, eine Maske oder eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dieser nach wie vor notwenigenden Pflicht beachtet die große Mehrheit der Frankfurter Fahrgäste.

Allerdings gibt es eine Minderheit, die keine Maske oder Mund-Nasen-Bedeckung nutzen. Bislang hat die VGF auf eine positive Ansprache gesetzt. „Maskenlose“ Fahrgäste wurden auf ihr Versäumnis vom Fahrkartenprüfdienst hingewiesen. Für den Fall, dass eine solche schlicht oder vergessen wurde, tragen sie auch Mund-Nasen-Bedeckungen bei sich. Zudem erhalten Fahrgäste auf Nachfrage an den Info-Punkten am Hauptbahnhof und in der Station „Hauptwache“.

Da das Unternehmen keine ordnungspolizeilichen Befugnisse hat und es keine gesetzliche Grundlage gibt, analog zu den 60 Euro für’s Schwarzfahren, ein Bußgeld zu verhängen, muss es bei dieser Linie bleiben. Allerdings prüft die VGF zwei andere Möglichkeiten, um der „Maskenpflicht“ den nötigen Nachdruck zu verleihen: Das sind zum einen gemeinsame Kontrollen in U-Bahnen und Straßenbahnen mit der Polizei und zu anderen, ob „Maskenverweigerer“ künftig aus den Fahrzeugen verwiesen werden können, ähnlich wie es in Geschäften geschieht, die in solchen Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

Auf die bestehende Pflicht wird die VGF auf alle Fälle weiter hinweisen, denn die Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt in Bahnen und Bussen nicht, weil die Einhaltung nicht gewährleistet werden kann. Umso größere Bedeutung haben deshab Masken oder Mund-Nasen-Bedeckungen. Die VGF informiert seit dem 27. April ausgiebig auf auf Plakaten in den Stationen, mit Spots auf den Bildschirmen von Infoscreens und Fahrkartenautomaten, mit Laufschriften auf den Anzeigen der dynamischen Fahrgastinformation und mit Durchsagen in den Stationen. Auch in den Fahrzeugen laufen in unregelmäßigen Abständen Durchsagen.

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