+++ Warnstreik von Freitag, 27. Februar 2026, bis Samstag, 28. Februar 2026! +++ Die Gewerkschaft Verdi hat die Mitarbeitenden im öffentlichen Nahverkehr von Freitag, 27. Februar 2026, bis Samstag, 28. Februar 2026, zu einem zweitägigen Warnstreik aufgerufen. In Frankfurt werden U-Bahnen und Straßenbahnen bestreikt. S-Bahnen, Regionalzüge und Busse werden nicht bestreikt, verkehren planmäßig und können vielfach als Alternative weiterhelfen. Im Busverkehr in Frankfurt ist mit einer spürbar höheren Nachfrage zu rechnen, was auf einigen Linien zu Verspätungen führen kann. +++
+++ Vorangegange Betriebsstörung! +++ Auf den S-Bahn-Linien S1 bis S6, S8 und S9 kommt es aufgrund einer vorangegangenen Betriebsstörung durch einen Schienenbruch im Bereich Konstablerwache zu Verspätungen und Fahrtausfällen. Bitte informiere dich kurz vor Abfahrt über die aktuelle Betriebslage im Internet unter www.bahn.de oder www.rmv.de sowie über die Apps DB Navigator oder RMVgo und beachte die Ansagen und Anzeigen in den Zügen sowie an Bahnhöfen! +++ Stand: 02.02.2026, 14:55 Uhr +++

VGF erinnert an “Maskenpflicht”

Trotz verschiedener Lockerungen gilt die “Maskenpflicht” uneingeschränkt im öffentlichen Nahverkehr. Die VGF prüft nun wie sie gegen “Maskenverweiger” vor gehen kann.

Wer mit U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder auch Zug fahren will, muss entsprechende Vorkehrungen treffen. Seit Ende April gilt im öffentlichen Nahverkehr die Pflicht, eine Maske oder eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dieser nach wie vor notwenigenden Pflicht beachtet die große Mehrheit der Frankfurter Fahrgäste.

Allerdings gibt es eine Minderheit, die keine Maske oder Mund-Nasen-Bedeckung nutzen. Bislang hat die VGF auf eine positive Ansprache gesetzt. “Maskenlose” Fahrgäste wurden auf ihr Versäumnis vom Fahrkartenprüfdienst hingewiesen. Für den Fall, dass eine solche schlicht oder vergessen wurde, tragen sie auch Mund-Nasen-Bedeckungen bei sich. Zudem erhalten Fahrgäste auf Nachfrage an den Info-Punkten am Hauptbahnhof und in der Station “Hauptwache”.

Da das Unternehmen keine ordnungspolizeilichen Befugnisse hat und es keine gesetzliche Grundlage gibt, analog zu den 60 Euro für’s Schwarzfahren, ein Bußgeld zu verhängen, muss es bei dieser Linie bleiben. Allerdings prüft die VGF zwei andere Möglichkeiten, um der “Maskenpflicht” den nötigen Nachdruck zu verleihen: Das sind zum einen gemeinsame Kontrollen in U-Bahnen und Straßenbahnen mit der Polizei und zu anderen, ob “Maskenverweigerer” künftig aus den Fahrzeugen verwiesen werden können, ähnlich wie es in Geschäften geschieht, die in solchen Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

Auf die bestehende Pflicht wird die VGF auf alle Fälle weiter hinweisen, denn die Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt in Bahnen und Bussen nicht, weil die Einhaltung nicht gewährleistet werden kann. Umso größere Bedeutung haben deshab Masken oder Mund-Nasen-Bedeckungen. Die VGF informiert seit dem 27. April ausgiebig auf auf Plakaten in den Stationen, mit Spots auf den Bildschirmen von Infoscreens und Fahrkartenautomaten, mit Laufschriften auf den Anzeigen der dynamischen Fahrgastinformation und mit Durchsagen in den Stationen. Auch in den Fahrzeugen laufen in unregelmäßigen Abständen Durchsagen.

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