+++ Betriebsstörung! +++ Aufgrund einer Weichenstörung in "Frankfurt-Messe" kommt es bis voraussichtlich 10. Dezember 2025 (4:00 Uhr) im S-Bahn-Verkehr zu Verspätungen, Umleitungen und Fahrtausfällen. Der Streckenabschnitt zwischen "Frankfurt West" und "Frankfurt Hbf tief" ist nur eingleisig befahrbar. Bitte informiere dich vor Fahrtbeginn über die aktuelle Betriebslage unter www.bahn.de oder in der App DB Navigator! +++ Die S3 ist eingestellt. Zwischen "Bad Soden" und "Frankfurt-Rödelheim" ist Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. +++ Die S4 wird zwischen "Frankfurt-Rödelheim" und "Frankfurt Hbf tief" ohne Halt über eine andere Strecke umgeleitet. Dadurch entfallen die Halte in "Frankfurt West", "Frankfurt-Messe" und "Frankfurt-Galluswarte". +++ Die S5 verkehrt nur im 30-Minuten-Takt auf dem Regelweg. +++ Die S6 verkehrt zwischen "Groß Karben" und "Frankfurt Hbf tief" nur im 30-Minuten-Takt. +++ Zusätzlich entfallen auf der S1 die Zwischentakte und auf der S8 der Flughafen-Shuttle. In "Frankfurt-Griesheim" halten die S1 in Richtung Ober-Roden und die S2 in Richtung Dietzenbach am Gleis 3 statt am Gleis 1. +++ Stand: 09.12.2025, 7:30 Uhr +++
+++ Betriebsstörung! +++ Wegen der Entschärfung einer Weltkriegsbombe in Hanau kommt es am 11. Dezember 2025 im Regional- und Fernverkehr zu Fahrtausfällen, Umleitungen und Verspätungen. Bitte kurz vor Abfahrt über die aktuelle Betriebslage im Internet unter www.bahn.de oder über die App DB Navigator informieren sowie die Ansagen und Anzeigen an den Bahnhöfen und in den Zügen beachten! Über Beeinträchtigungen im Busverkehr informiere dich bitte über die Internetseite der Hanauer Straßenbahn unter www.hsb.de. +++ In "Großauheim" und "Klein-Auheim" halten ab 7:00 Uhr keine Züge. +++ Ab 11:00 Uhr wird der Zugverkehr im Evakuierungsbereich eingestellt. +++ Zwischen "Frankfurt Hbf" und "Hanau Hbf" werden die Fahrgäste gebeten die S9 zu nutzen. +++ RE5, RE50 und RB51 entfallen zwischen "Frankfurt Hbf" und "Wolfgang (Kr Hanau)". Zwischen "Hanau Hbf" und "Wolfgang (Kr Hanau)" wird Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. +++ RE54 und RE55 werden zwischen "Frankfurt Hbf" und "Aschaffenburg Hbf" ohne Halt über eine andere Strecke umgeleitet. Zwischen "Hanau Hbf" und "Aschaffenburg Hbf" wird Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. +++ Die RB49 entfällt zwischen "Hanau Nord" und "Hanau Hbf". +++ Die RB56 entfällt zwischen "Hanau Hbf" und "Kahl (Main)". +++ Die RB58 entfällt zwischen "Maintal Ost" und "Dettingen (Main)". Der RE59 entfällt auf dem kompletten Laufweg. Zwischen "Maintal Ost" und "Dettingen (Main)" wird Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Der Ersatzfahrplan ist unter www.hlb-online.de veröffentlicht. +++ Der RE85 wird zwischen "Babenhausen" und "Frankfurt Hbf" ohne Halt über eine andere Strecke umgeleitet. +++ Die RB86 entfällt zwischen "Hainburg-Hainstadt" und "Hanau Hbf". +++ Stand: 11.12.2025, 09:00 Uhr +++

VGF erinnert an “Maskenpflicht”

Trotz verschiedener Lockerungen gilt die “Maskenpflicht” uneingeschränkt im öffentlichen Nahverkehr. Die VGF prüft nun wie sie gegen “Maskenverweiger” vor gehen kann.

Wer mit U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen oder auch Zug fahren will, muss entsprechende Vorkehrungen treffen. Seit Ende April gilt im öffentlichen Nahverkehr die Pflicht, eine Maske oder eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dieser nach wie vor notwenigenden Pflicht beachtet die große Mehrheit der Frankfurter Fahrgäste.

Allerdings gibt es eine Minderheit, die keine Maske oder Mund-Nasen-Bedeckung nutzen. Bislang hat die VGF auf eine positive Ansprache gesetzt. “Maskenlose” Fahrgäste wurden auf ihr Versäumnis vom Fahrkartenprüfdienst hingewiesen. Für den Fall, dass eine solche schlicht oder vergessen wurde, tragen sie auch Mund-Nasen-Bedeckungen bei sich. Zudem erhalten Fahrgäste auf Nachfrage an den Info-Punkten am Hauptbahnhof und in der Station “Hauptwache”.

Da das Unternehmen keine ordnungspolizeilichen Befugnisse hat und es keine gesetzliche Grundlage gibt, analog zu den 60 Euro für’s Schwarzfahren, ein Bußgeld zu verhängen, muss es bei dieser Linie bleiben. Allerdings prüft die VGF zwei andere Möglichkeiten, um der “Maskenpflicht” den nötigen Nachdruck zu verleihen: Das sind zum einen gemeinsame Kontrollen in U-Bahnen und Straßenbahnen mit der Polizei und zu anderen, ob “Maskenverweigerer” künftig aus den Fahrzeugen verwiesen werden können, ähnlich wie es in Geschäften geschieht, die in solchen Fällen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

Auf die bestehende Pflicht wird die VGF auf alle Fälle weiter hinweisen, denn die Abstandsregelung von 1,5 Metern gilt in Bahnen und Bussen nicht, weil die Einhaltung nicht gewährleistet werden kann. Umso größere Bedeutung haben deshab Masken oder Mund-Nasen-Bedeckungen. Die VGF informiert seit dem 27. April ausgiebig auf auf Plakaten in den Stationen, mit Spots auf den Bildschirmen von Infoscreens und Fahrkartenautomaten, mit Laufschriften auf den Anzeigen der dynamischen Fahrgastinformation und mit Durchsagen in den Stationen. Auch in den Fahrzeugen laufen in unregelmäßigen Abständen Durchsagen.

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