+++ Betriebsstörung! +++ Aufgrund einer Weichenstörung in "Frankfurt-Messe" kommt es bis voraussichtlich 10. Dezember 2025 (4:00 Uhr) im S-Bahn-Verkehr zu Verspätungen, Umleitungen und Fahrtausfällen. Der Streckenabschnitt zwischen "Frankfurt West" und "Frankfurt Hbf tief" ist nur eingleisig befahrbar. Bitte informiere dich vor Fahrtbeginn über die aktuelle Betriebslage unter www.bahn.de oder in der App DB Navigator! +++ Die S3 ist eingestellt. Zwischen "Bad Soden" und "Frankfurt-Rödelheim" ist Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. +++ Die S4 wird zwischen "Frankfurt-Rödelheim" und "Frankfurt Hbf tief" ohne Halt über eine andere Strecke umgeleitet. Dadurch entfallen die Halte in "Frankfurt West", "Frankfurt-Messe" und "Frankfurt-Galluswarte". +++ Die S5 verkehrt nur im 30-Minuten-Takt auf dem Regelweg. +++ Die S6 verkehrt zwischen "Groß Karben" und "Frankfurt Hbf tief" nur im 30-Minuten-Takt. +++ Zusätzlich entfallen auf der S1 die Zwischentakte und auf der S8 der Flughafen-Shuttle. In "Frankfurt-Griesheim" halten die S1 in Richtung Ober-Roden und die S2 in Richtung Dietzenbach am Gleis 3 statt am Gleis 1. +++ Stand: 09.12.2025, 7:30 Uhr +++
+++ Betriebsstörung! +++ Wegen der Entschärfung einer Weltkriegsbombe in Hanau kommt es am 11. Dezember 2025 im Regional- und Fernverkehr zu Fahrtausfällen, Umleitungen und Verspätungen. Bitte kurz vor Abfahrt über die aktuelle Betriebslage im Internet unter www.bahn.de oder über die App DB Navigator informieren sowie die Ansagen und Anzeigen an den Bahnhöfen und in den Zügen beachten! Über Beeinträchtigungen im Busverkehr informiere dich bitte über die Internetseite der Hanauer Straßenbahn unter www.hsb.de. +++ In "Großauheim" und "Klein-Auheim" halten ab 7:00 Uhr keine Züge. +++ Ab 11:00 Uhr wird der Zugverkehr im Evakuierungsbereich eingestellt. +++ Zwischen "Frankfurt Hbf" und "Hanau Hbf" werden die Fahrgäste gebeten die S9 zu nutzen. +++ RE5, RE50 und RB51 entfallen zwischen "Frankfurt Hbf" und "Wolfgang (Kr Hanau)". Zwischen "Hanau Hbf" und "Wolfgang (Kr Hanau)" wird Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. +++ RE54 und RE55 werden zwischen "Frankfurt Hbf" und "Aschaffenburg Hbf" ohne Halt über eine andere Strecke umgeleitet. Zwischen "Hanau Hbf" und "Aschaffenburg Hbf" wird Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. +++ Die RB49 entfällt zwischen "Hanau Nord" und "Hanau Hbf". +++ Die RB56 entfällt zwischen "Hanau Hbf" und "Kahl (Main)". +++ Die RB58 entfällt zwischen "Maintal Ost" und "Dettingen (Main)". Der RE59 entfällt auf dem kompletten Laufweg. Zwischen "Maintal Ost" und "Dettingen (Main)" wird Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Der Ersatzfahrplan ist unter www.hlb-online.de veröffentlicht. +++ Der RE85 wird zwischen "Babenhausen" und "Frankfurt Hbf" ohne Halt über eine andere Strecke umgeleitet. +++ Die RB86 entfällt zwischen "Hainburg-Hainstadt" und "Hanau Hbf". +++ Stand: 11.12.2025, 09:00 Uhr +++

Mund-Nasen-Bedeckungen sind ab heute nicht nur in Bussen und Bahnen vorgeschrieben, sondern auch an allen ober- und unterirdischen Stationen und Haltestellen. Die Verkehrsunternehmen weisen zudem darauf hin, dass Kinnvisiere als Mund-Nasen-Bedeckung nicht akzeptiert werden. Derweil kontrolliert die VGF in Zusammenarbeit mit Stadt- und Landespolizei die Einhaltung der Maskenpflicht.

Maskenpflicht auch an oberirdischen Stationen und Haltestellen

Seit dem heutigen Montag, 19. Oktober 2020, gilt die verschärfte Corona-Verordnung der hessischen Landesregierung. Mit Blick auf die Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, heißt es:

In den Fahrzeugen des öffentlichen Personennah-und -fernverkehrs, (…) sowie in den zum Personenverkehr gehörenden Gebäuden, insbesondere Bahnhofs- und Flughafengebäuden sowie während des Aufenthalts auf Bahnsteigen und an Haltestellen, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; (…)

§1 Abs. 6 der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung der hessischen Landesregierung

Das bedeutet, dass ab heute nicht nur in Bahnen und Bussen, sondern auch in allen ober- und unterirdischen U-Bahn-Stationen sowie an Straßenbahn- und Bus-Haltestellen die Pflicht besteht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen – also flächendeckend im gesamten Frankfurter ÖPNV-Netz.

Kinnvisiere reichen nicht

Unterdessen weißt u. a. die VGF darauf, dass Kinnvisiere, die etwa bei Online-Händlern unter der irreführenden Bezeichnung “Gesichtsvisiere/Gesichtschutz” angeboten werden, nicht als wirksamer Schutz gelten und daher nicht mehr akzeptiert werden. Dies deckt sich auch mit der Position des hessischen Verkehrsministeriums, das Kinnvisiere als Mund-Nasen-Schutz ausgeschlossen hat. Das Frankfurter Gesundheitsdezernat stellte in einem Bericht auf hessenschau.de am 6. Oktober 2020 klar:

Die immer beliebteren Plexiglas-Visiere, die am Kinn angebracht werden, zählen aus Sicht der Infektiologen – und damit auch der Stadt – nicht als wirksamer Schutz gegen das Virus – und würden daher fortan auch nicht als solcher akzeptiert: “Wenn jemand einen Kinnschutz trägt, dann trägt er gar nichts.”

Gesundheitsdezernent Stefan Majer

Der Ordnungsdienst der VGF und Polizei werden bei künftigen Kontrollen Fahrgäste, die noch Kinnvisiere nutzen, darauf ansprechen und zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung auffordern. Bei Bedarf geben die Mitarbeiter der VGF adäquate Mund-Nasen-Bedeckungen aus.

VGF führt regelmäßig Kontrollen durch

Unterdessen führt die VGF seit 19. August 2020 regelmäßig Kontrollen der Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in Bahnen und auf Bahnsteigen durch. Dabei sind Dienstgruppen des Ordnungsdienst der VGF mit Stadt- oder Landespolizisten unterwegs und ahnden Verstöße mit 50 Euro Bußgeld. Dabei gehen den Polizisten auch noch andere Delikte, etwa gegen das Betäubungsmittelgesetz, ins Netz.

Insgesamt werde die Pflicht Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen von den meisten Fahrgästen akzeptiert. Die Disziplin ist nach Beobachtungen der VGF in den Hauptverkehrszeiten deutlich größer als in den Abendstunden und am Wochenende.

Auch Erhebungen der Präventionsteams des RMV zeigen, dass 92 Prozent der Fahrgäste die Mund-Nasen-Bedeckungen korrekt tragen. Sieben Prozent tragen sie falsch, beispielsweise unterhalb der Nase und ein Prozent hatten gar keine Mund-Nasen-Schutz auf. Im regionalen Schienenverkehr sank die Zahl der nicht korrekt getragenen Masken nach Angaben des RMV im September auf gut fünf Prozent.

ÖPNV fahren bleibt sicher

Die derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen dafür, dass auch wenn an Bahnhöfen und in Verkehrsmitteln viele Menschen zusammenkommen, Bus- und Bahnfahren kein erhöhtes Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus bergen. Neben den Erkenntnissen aus einer Studie des Robert-Koch-Instituts zu den häufigsten Ansteckungsorten belegt dies auch eine Untersuchung der Berliner Charité, die in Kooperation mit der Deutschen Bahn das Anstreckungsrisiko für Zugbegleiter untersucht hat. Laut den Studien liege dies vor allen an den ergriffenen Sicherheitsmaßnahen, zu denen in erster Linie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen zähle.

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