Festlich dekorierte historische Straßenbahnen pendeln am kommenden Sonntag, 10. Dezember 2017, zwischen den Stadtteil-Weihnachtsmärkten in Fechenheim und Schwanheim sowie dem Frankfurter Weihnachtsmarkt.
Der zweite Advent steht in den Frankfurter Stadtteilen Fechenheim und Schwanheim im Zeichen der dortigen Weihnachtsmärkte. Diese werden durch den Gewerbeverein Fechenheim bzw. den Vereinsring Schwanheim organisiert. Bei Kunsthandwerk, festlicher Musik und winterlichen Köstlichkeiten können sich die Besucher auf die bevorstehenden Feiertage einstimmen. Ebenfalls weihnachtlich geht es auf dem Frankfurter Weihnachtsmarkt zu, der in der Vorweihnachtszeit in der Innenstadt stattfindet.
Nachdem Besucher des Schwanheimer Weihnachtsmarktes bereits seit 2005 samstags mit den Zügen des „Nikolaus-Express“ anreisen können, richten die VGF und die HSF in diesem Jahr erstmals am zweiten Advent, 10. Dezember 2017, einen Pendelverkehr ein, der die beiden Stadtteil-Weihnachtsmärkte in Fechenheim und Schwanheim mit dem Frankfurter Weihnachtsmarkt in der Innenstadt verbindet. Alle eingesetzten historischen Straßenbahnen sind dem Anlass entsprechend weihnachtlich dekoriert, sodass bereits die Anreise zur festlichen Stimmung beiträgt.
Die für die sonntäglichen Zusatzfahrten des Nikolaus-Express eingesetzten Züge fahren im Stundentakt von der Haltestelle „Rheinlandstraße“ (Schwanheimer Weihnachtsmarkt) über „Stresemannallee/Gartenstraße“ bis Haltestelle „Römer/Paulskirche“ (Frankfurter Weihnachtsmarkt) und über Ostbahnhof zur Haltestelle „Schießhüttenstraße“ (Fechenheimer Weihnachtsmarkt) und zurück. In Schwanheim starten sie von 12:15 Uhr bis 19:15 Uhr ab, in Fechenheim von 12:35 Uhr bis 19:35 Uhr. Alle Haltestellen und Abfahrtszeiten sind im Flyer des Nikolaus-Express‘, der unter www.hsf-ffm.de/nikolaus-express heruntergeladen werden kann.
Der Zustieg ist an allen Haltestellen entlang des Linienwegs möglich. Anders als bei den samstäglichen Nikolaus-Fahrten ist am Sonntag eine Voranmeldung nicht erforderlich. Für die Mitfahrt ist lediglich eine gültige RMV-Fahrkarte erforderlich. VGF und HSF bitten die Fahrgäste zu beachten, dass es sich bei den eingesetzten historischen Straßenbahnen um nicht-barrierefreie Fahrzeuge handelt und die Mitnahme von Fahrrädern nicht gestattet ist.