Der RMV passt die Regelpreise des RMV-Tarifs zum 1. Januar 2020 erneuert um durchschnittlich 1,5 Prozent an. Neue Angebote sorgen dafür, dass viele Fahrgäste günstiger unterwegs sind als bisher.
Seniorenticket: Hessenweit für einen Euro pro Tag
Rund 1,3 Millionen Hessen, die 65 Jahre oder älter sind, sind ab 1. Januar 2020 günstiger unterwegs. Senioren fahren für 365 Euro ein lang mit dem ÖPNV durch das ganze Bundesland. Das Seniorenticket Hessen gilt ab 9:00 Uhr an Werktagen. Für 625 Euro gibt es das Seniorenticket Hessen Komfort. Mit diesem können Berechtigte rund um die Uhr fahren und ab 19:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und beliebig viele Kinder mitnehmen.
Günstiger unterwegs zwischen Wiesbaden und den Nachbargemeinden
Schon zum Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2019 hat der RMV die neue Zwischenpreisstufe 30 zwischen Wiesbaden und den angrenzenden Gemeinden Eltville, Kiedrich, Niedernhausen, Schlangenenbad und Taunusstein eingeführt. Die Tickets werden fast 20 Prozent günstiger. Eine Einzelfahrkarte von Wiesbaden nach Schlangenbad kostet ab 1. Januar 4,15 Euro statt 5,00 Euro.
Preissenkung beim Sammelfahrschein im Tarifgebiet 6500
Die 5er-Sammelkarten für Erwachsene in Mainz und Wiesbaden kosten statt 11,70 Euro ab 1. Januar nur noch 11,50 Euro. Die Papierfahrkarten eignen sich vor allem für Gelegenheitsfahrgäste und können auf Vorrat gekauft werden. Entwertet werden sie vor Fahrantritt. Die Sammelkarte bietet gegenüber der Einzelfahrkarte über 16 Prozent Ersparnis. Diese Fahrkartenart gibt es nur im gemeinsamen Tarifgebiet 6500 von Mainz und Wiesbaden.
Mitnahme von E-Tretrollern geregelt
Die Tarifbestimmungen wurden zum Jahresbeginn überarbeitet und regeln nun auch eindeutig die Bedingungen zur Mitnahme von E-Tretrollern in den Bussen und Bahnen im RMV. Tretroller mit Elektromotor werden wie Fahrräder behandelt. Sie können grundsätzlich kostenlos und in der Regel in allen Bussen und Bahnen im RMV mitgenommen werden. Die Verkehrsunternehmen dürfen jedoch die Mitnahme betriebsbedingt, wie zum Beispiel bei hoher Auslastung einschränken. Zudem haben Rollstühle und Kinderwagen Vorrang vor E-Tretrollern und Fahrrädern.