Ab Mittwoch, 24. November 2021, gilt angesichts der verschärften Corona-Lage mit hohen Infektionszahlen die sogenannte 3G-Regel in Bahnen und Bussen. Fahrgäste müssen dann geimpft oder genesen sein oder einen dokumentierten negativen Antigen-Schnelltest vorlegen. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden ein. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Auf Verlangen ist der Nachweis zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis dem Kontroll- und Sicherheitspersonal der Verkehrsunternehmen vorzuzeigen.
Ausgenommen hiervon sind Kinder unter sechs Jahren sowie Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden.
Maskenpflicht gilt weiter
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln für Fahrgäste ab sechs Jahren besteht weiterhin. Dies gilt auch für die unterirdischen Stationen der S- und U-Bahnen sowie für Zugangs- und Bahnhofsgebäude.
Stichprobenartige Kontrollen
Das Fahren mit Bahnen und Bussen bleibt mit der 3G-Regel für jedermann möglich. Um die Einhaltung der 3G-Regel sicherzustellen, wird es stichprobenartige Kontrollen in unterschiedlicher Form geben, auch im Rahmen der bewährten Sicherheitspartnerschaft zwischen Verkehrsunternehmen, Ordnungsbehörden und Polizei.