+++ Betriebsstörung! +++ Aufgrund einer Weichenstörung in "Frankfurt-Messe" kommt es bis voraussichtlich 10. Dezember 2025 (4:00 Uhr) im S-Bahn-Verkehr zu Verspätungen, Umleitungen und Fahrtausfällen. Der Streckenabschnitt zwischen "Frankfurt West" und "Frankfurt Hbf tief" ist nur eingleisig befahrbar. Bitte informiere dich vor Fahrtbeginn über die aktuelle Betriebslage unter www.bahn.de oder in der App DB Navigator! +++ Die S3 ist eingestellt. Zwischen "Bad Soden" und "Frankfurt-Rödelheim" ist Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. +++ Die S4 wird zwischen "Frankfurt-Rödelheim" und "Frankfurt Hbf tief" ohne Halt über eine andere Strecke umgeleitet. Dadurch entfallen die Halte in "Frankfurt West", "Frankfurt-Messe" und "Frankfurt-Galluswarte". +++ Die S5 verkehrt nur im 30-Minuten-Takt auf dem Regelweg. +++ Die S6 verkehrt zwischen "Groß Karben" und "Frankfurt Hbf tief" nur im 30-Minuten-Takt. +++ Zusätzlich entfallen auf der S1 die Zwischentakte und auf der S8 der Flughafen-Shuttle. In "Frankfurt-Griesheim" halten die S1 in Richtung Ober-Roden und die S2 in Richtung Dietzenbach am Gleis 3 statt am Gleis 1. +++ Stand: 09.12.2025, 7:30 Uhr +++
+++ Betriebsstörung! +++ Wegen der Entschärfung einer Weltkriegsbombe in Hanau kommt es am 11. Dezember 2025 im Regional- und Fernverkehr zu Fahrtausfällen, Umleitungen und Verspätungen. Bitte kurz vor Abfahrt über die aktuelle Betriebslage im Internet unter www.bahn.de oder über die App DB Navigator informieren sowie die Ansagen und Anzeigen an den Bahnhöfen und in den Zügen beachten! Über Beeinträchtigungen im Busverkehr informiere dich bitte über die Internetseite der Hanauer Straßenbahn unter www.hsb.de. +++ In "Großauheim" und "Klein-Auheim" halten ab 7:00 Uhr keine Züge. +++ Ab 11:00 Uhr wird der Zugverkehr im Evakuierungsbereich eingestellt. +++ Zwischen "Frankfurt Hbf" und "Hanau Hbf" werden die Fahrgäste gebeten die S9 zu nutzen. +++ RE5, RE50 und RB51 entfallen zwischen "Frankfurt Hbf" und "Wolfgang (Kr Hanau)". Zwischen "Hanau Hbf" und "Wolfgang (Kr Hanau)" wird Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. +++ RE54 und RE55 werden zwischen "Frankfurt Hbf" und "Aschaffenburg Hbf" ohne Halt über eine andere Strecke umgeleitet. Zwischen "Hanau Hbf" und "Aschaffenburg Hbf" wird Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. +++ Die RB49 entfällt zwischen "Hanau Nord" und "Hanau Hbf". +++ Die RB56 entfällt zwischen "Hanau Hbf" und "Kahl (Main)". +++ Die RB58 entfällt zwischen "Maintal Ost" und "Dettingen (Main)". Der RE59 entfällt auf dem kompletten Laufweg. Zwischen "Maintal Ost" und "Dettingen (Main)" wird Ersatzverkehr mit Bussen eingerichtet. Der Ersatzfahrplan ist unter www.hlb-online.de veröffentlicht. +++ Der RE85 wird zwischen "Babenhausen" und "Frankfurt Hbf" ohne Halt über eine andere Strecke umgeleitet. +++ Die RB86 entfällt zwischen "Hainburg-Hainstadt" und "Hanau Hbf". +++ Stand: 11.12.2025, 09:00 Uhr +++

10-Minuten-Garantie: Antragstellung künftig auch mobil

Ende März erwarten die Nutzer der RMV-10-Minuten-Garantie mehrere Neuerungen. Zum einen ist die Antragsstellung über das Smartphone möglich. Zum anderen wird die Anzahl der Anträge pro Tag beschränkt und die Gesamterstattungssumme zur Eindämmung von Missbrauch gedeckelt.

Die Beantragung der 10-Minuten-Garantie macht der RMV zum Monatsende komfortabler. Ab dem 31. März 2019 können Fahrgäste ihren Erstattungsantrag nicht nur vom heimischen PC, sondern auch von unterwegs über das Smartphone stellen. Voraussetzung für den Antrag ist, dass die verspätete Fahrt abgeschlossen ist.

Für den RMV ist dies ein wichtiger Schritt bei der Weiterentwicklung der RMV-10-Minuten-Garantie. Mit nur wenigen Klicks soll die Beantragung perspektivisch über das Kundenportal meinRMV möglich sein. Wie der RMV weiter mitteilt, arbeitet der Verbund mit seinen Partnern an alternativen Auszahlungsformen. Derzeit müssen Fahrgäste die Ersattungsbeträge unter Vorlage der Fahrkatre in einer RMV-Vertriebsstelle abholen.

Neue Regeln gegen Missbrauch

Um gegen den zunehmenden Missbrauch vorzugehen, treten zum 31. März auch neue Regeln in Kraft. Die maximale Anzahl der 10-Minuten-Garantie-Anträge begrenzt der RMV auf drei Fahrten pro Tag. Dies gilt auch bei Fällen höherer Gewalt, wie etwa Unwetter und Streiks. Künftig werden maximal ein Drittel des Gesamtpreises einer Zeitkarte über die 10-Minuten-Garantie erstattet. Von der Deckelung der Erstattungssumme ausgenommen sind Einzel- und Tageskarten.

“Die 10-Minuten-Garantie ist eine freiwillige Kundengarantie, mit der wir weit über die gesetzlichen Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr hinausgehen. In den vergangenen Monaten kam es leider immer wieder vor, dass einige wenige unsere großzügigen Regelungen missbrauchen und sich Erstattungen erschleichen, die ihnen nicht zustehen. Um unseren ehrlichen Fahrgästen weiterhin die 10-Minuten-Garantie anbieten zu können, führen wir neue Regeln ein.”

Prof. Knut Ringat, RMV-Geschäftsführer

Betrugsversuche mit zehn und mehr Fahrten am Tag

Bei den meisten Betrugsversuchen beantragten Kunden Erstattungen für Fahrten, die sie nicht angetreten haben. In besonders dreisten Fällen wurden Anträge für mehrere Fahrten gestellt, die zur gleichen Zeit an verschiedenen Orten stattfanden. So kommen teilweise von einer Person Anträge für zehn oder mehr Fahrten für einen Tag zusammen. Der Rekord liegt laut RMV bei mehr als 40 gestellten Anträgen.

Diesem betrügerischen Verhalten schiebt der RMV mit der Begrenzung auf drei erstattungsfähige Fahrten pro Tag einen Riegel vor. Dass durch diese Regel berechtigte Ansprüche beeinträchtigt werden, hält der RMV für unwahrscheinlich. 95 Prozent aller Nutzer der RMV-10-Minuten-Garantie stellen Anträge für weniger als drei Fahrten an einem Tag.

Bisher 1,5 Millionen Anträge

Der RMV bietet die 10-Minuten-Garantie seit Juni 2017 an. Sie ist eine freiwillige Leistung des RMV und deutschlandweit für einen Verkehrsverbund vergleichbarerer Größe, Verkehrsbelastung und regionaler Vielfältigkeit ein einmaliges Angebot. Ab zehn Minuten Verspätung am Ziel, auch wenn ein Umstieg nicht geklappt hat, gibt es je nach Fahrkartenart den Fahrpreis vollständig oder anteilig zurück.

Die Anträge für die RMV-10-Minuten-Garantie können online innerhalb von sieben Tagen nach einer ausgefallenen oder verspäteten Fahrt gestellt werden. Nach erfolgter Bearbeitung gibt es das Geld unter Vorlage der Originalfahrkarten an ausgewählten RMV-Mobilitätszentralen und an RMV-Vertriebsstellen. Die Garantiefälle können bei Bedarf bis zu drei Monate gesammelt werden und in Summe vor Ort ausbezahlt werden. Bis Ende Februar 2019 wurden seit Einführung der Garantie rund 1,5 Millionen Anträge im Wert von rund 3,6 Millionen Euro gestellt

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RMV streicht 10-Minuten-Garantie

Bislang konnten sich Fahrgäste, die später als zehn Minuten am Ziel ankamen, eine anteilige Rückerstattung des Fahrpreises auszahlen lassen. Das ist bald nicht mehr möglich: Der RMV beendet im kommenden Jahr die Zehn-Minuten-Garantie.

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10-Minuten-Garantie: Weitere Auszahlungsstellen

Den Service seiner 10-Minuten-Garantie baut der RMV gemeinsam mit seinen Verbundpartnern weiter aus: Abholen können Fahrgäste den Erstattungsbeitrag der 10-Minuten-Garantie ab sofort in 17 neuen Auszahlungsstellen. Acht Monate nach Einführung des Service gibt es damit 49 Anlaufpunkte für die Rückerstattung.

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