Seit gestern ist es merklich leerer geworden. Der „harte“ Lockdown hat auch das Bild in U-Bahnen und Straßenbahnen in Frankfurt verändert. Durch die neuen Beschränkungen sind viele Fahrtanlässe weggefallen, weshalb auch die VGF weniger Fahrgäste erwartet. Einschränkungen sind derzeit nicht geplant.
Gefahren wird der Fahrplan von U-Bahnen und Straßenbahnen unverändert und auch die Kapazitäten bleiben in vollem Umfang erhalten, heißt es in einer Pressemitteilung vom Mittwoch. Mit den unveränderten Fahrplänen und Kapazitäten sorge das Unternehmen dafür, dass den Fahrgästen in U-Bahnen und Straßenbahnen weiterhin möglichst viel Platz angeboten werde. Der empfohlene 1,5-Meter-Abstand kann im öffentlichen Nahverkehr aber nicht garantiert werden.
Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie
Auch die Desinfizierung neuralgischer Stellen in den Innenräumen der Bahnen behält die VGF bei. Handgriffe, Türtaster und Handschlaufen werden in den Betriebspausen desinfiziert, so dass das Unternehmen garantieren kann, zum Betriebsbeginn eines jeden Tages „saubere“ U-Bahnen und Straßenbahnen auf die Strecke zu schicken.
Erfolgreich verlief auch der Test eines UV-Moduls an einer Fahrtreppe in der U-Bahn-Station „Leipziger Straße“, dessen UV-Licht Keime, Viren und Bakterien auf den Handläufen bekämpft. Alle neuen Fahrtreppen, die künftig eingebaut werden, wird die VGF mit einem solchen Modul ausstatten. Insgesamt stehen zwölf Anlagen in den Stationen „Bockenheimer Warte“, „Zoo“, „Alte Oper“ und „Leipziger Straße“ im kommenden Jahr zur Erneuerung an. Alle erstmals mit UV-Modul.
Ein weiterer Versuch bei dem neuralgische Stellen wie etwa Handläufe, Griffe und Knöpfe in Aufzügen beschichtet werden, verlief unbefriedigend. Daher wird die VGF diese Beschichtung nicht in weiteren Aufzügen anbringen.
Als weitere Maßnahme testet die VGF zurzeit Desinfektionsspender. 20 von ihnen wurden in den innerstädtischen Stationen „Hauptwache“, „Konstablerwache“, „Südbahnhof“, „Willy-Brandt-Platz“ und „Dom/Römer“ aufgestellt.
Ab Januar: Vertragsstrafe für Maskenverweigerer
Zum 1. Januar 2021 nimmt der RMV die Tragepflicht von Mund- und Nasen-Bedeckungen in die auch in U-Bahnen und Straßenbahnen gültigen gemeinsamen Beförderungsbedingungen (GBB) auf. Damit kann die VGF zu Beginn des neuen Jahres bei Kontrollen die in den GBB vorgesehene Vertragsstrafe von 50 Euro erheben.
Ein solcher Verstoß war bisher eine durch die hessische Corona-Landesverordnung geregelte Ordnungswidrigkeit. Folglich konnten nur Polizei- und Ordnungsbehörden die Strafe aussprechen. In gemeinsamen Kontrollen hatten VGF und Polizei der Maskentragepflicht Nachdruck in den vergangenen Wochen Nachdruck verliehen. Diese soll es weiterhin auch nach dem Jahreswechsel geben.
Weil sich die GBB nur auf die Fahrzeuge beziehen, passt die VGF auch ihre Benutzungsordnung in den unterirdischen Stationen zum 1. Januar 2021 an. Auch hier wird die Tragepflicht von Mund-Nasen-Bedeckungen zum Jahresbeginn aufgenommen und die VGF kann wegen des Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro verhängen.
Die Maskenpflicht wird nach Beobachtungen der VGF aber von einem großen Teil der Fahrgäste beachtet. Bei einer gemeinsamen Kontrolle mit Stadtpolizei auf A- und C-Strecke wurden am vergangenen Dienstag zwischen 17:00 Uhr und 20:00 Uhr lediglich zwei Ordnungswirdigkeiten geahndet.