
3G in Bahnen und Bussen
Ab Mittwoch, 24. November 2021, gilt angesichts der verschärften Corona-Lage mit hohen Infektionszahlen die sogenannte 3G-Regel in Bahnen und Bussen. Fahrgäste müssen dann geimpft oder genesen sein oder einen dokumentierten negativen Antigen-Schnelltest vorlegen. Das Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden ein. Ein Selbsttest ist nicht ausreichend. Auf Verlangen ist