+++ Aufgrund eines Streiks der GDL kommt es bundesweit von Dienstag, 12. März, 2:00 Uhr bis Mittwoch, 13. März 2024, 2:00 Uhr zu massiven Einschränkungen im Fern-, Regional- und S-Bahn-Verkehr der Deutschen Bahn. Ein Notfahrplan sichert nur ein sehr begrenztes Zugangebot. Die DB bittet, von nicht notwendigen Reisen während des GDL-Streiks abzusehen und die Reise auf einen anderen Zeitpunkt zu verschieben. Informiere dich vor Fahrtantritt über deine Reiseverbindung unter www.bahn.de oder im DB Navigator. Informationen zu Fahrgastrechten unter www.bahn.de/fahrgastrechte und zu Reisen während des GDL-Streiks unter www.bahn.de/sonderkulanz. +++
+++ Die Gewerkschaft ver.di hat Fahrerinnen und Fahrer kommunaler Unternehmen im öffentlichen Personennahverkehr in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Kassel und Gießen zu Warnstreiks aufgerufen. +++ In Frankfurt fahren von Mittwoch, 13. März 2024, 2:00 Uhr bis Samstag, 16. März 2024, ca. 3:00 Uhr keine U-Bahnen und Straßenbahnen. Nach Ende des Streiks kommt es Samstagfrüh bis etwa 6:00 Uhr auf den Linien U4 (Seckbacher Landstraße - Enkheim), U6 und U7 zu Fahrtausfällen. S-Bahnen, Regionalzüge und städtische Busse sind nicht betroffen, verkehren planmäßig und können vielfach eine alternative Fahrtmöglichkeit sein. +++

Mund-Nasen-Bedeckungen sind ab heute nicht nur in Bussen und Bahnen vorgeschrieben, sondern auch an allen ober- und unterirdischen Stationen und Haltestellen. Die Verkehrsunternehmen weisen zudem darauf hin, dass Kinnvisiere als Mund-Nasen-Bedeckung nicht akzeptiert werden. Derweil kontrolliert die VGF in Zusammenarbeit mit Stadt- und Landespolizei die Einhaltung der Maskenpflicht.

Maskenpflicht auch an oberirdischen Stationen und Haltestellen

Seit dem heutigen Montag, 19. Oktober 2020, gilt die verschärfte Corona-Verordnung der hessischen Landesregierung. Mit Blick auf die Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen, heißt es:

In den Fahrzeugen des öffentlichen Personennah-und -fernverkehrs, (…) sowie in den zum Personenverkehr gehörenden Gebäuden, insbesondere Bahnhofs- und Flughafengebäuden sowie während des Aufenthalts auf Bahnsteigen und an Haltestellen, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; (…)

§1 Abs. 6 der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung der hessischen Landesregierung

Das bedeutet, dass ab heute nicht nur in Bahnen und Bussen, sondern auch in allen ober- und unterirdischen U-Bahn-Stationen sowie an Straßenbahn- und Bus-Haltestellen die Pflicht besteht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen – also flächendeckend im gesamten Frankfurter ÖPNV-Netz.

Kinnvisiere reichen nicht

Unterdessen weißt u. a. die VGF darauf, dass Kinnvisiere, die etwa bei Online-Händlern unter der irreführenden Bezeichnung „Gesichtsvisiere/Gesichtschutz“ angeboten werden, nicht als wirksamer Schutz gelten und daher nicht mehr akzeptiert werden. Dies deckt sich auch mit der Position des hessischen Verkehrsministeriums, das Kinnvisiere als Mund-Nasen-Schutz ausgeschlossen hat. Das Frankfurter Gesundheitsdezernat stellte in einem Bericht auf hessenschau.de am 6. Oktober 2020 klar:

Die immer beliebteren Plexiglas-Visiere, die am Kinn angebracht werden, zählen aus Sicht der Infektiologen – und damit auch der Stadt – nicht als wirksamer Schutz gegen das Virus – und würden daher fortan auch nicht als solcher akzeptiert: „Wenn jemand einen Kinnschutz trägt, dann trägt er gar nichts.“

Gesundheitsdezernent Stefan Majer

Der Ordnungsdienst der VGF und Polizei werden bei künftigen Kontrollen Fahrgäste, die noch Kinnvisiere nutzen, darauf ansprechen und zum Tragen einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung auffordern. Bei Bedarf geben die Mitarbeiter der VGF adäquate Mund-Nasen-Bedeckungen aus.

VGF führt regelmäßig Kontrollen durch

Unterdessen führt die VGF seit 19. August 2020 regelmäßig Kontrollen der Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in Bahnen und auf Bahnsteigen durch. Dabei sind Dienstgruppen des Ordnungsdienst der VGF mit Stadt- oder Landespolizisten unterwegs und ahnden Verstöße mit 50 Euro Bußgeld. Dabei gehen den Polizisten auch noch andere Delikte, etwa gegen das Betäubungsmittelgesetz, ins Netz.

Insgesamt werde die Pflicht Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen von den meisten Fahrgästen akzeptiert. Die Disziplin ist nach Beobachtungen der VGF in den Hauptverkehrszeiten deutlich größer als in den Abendstunden und am Wochenende.

Auch Erhebungen der Präventionsteams des RMV zeigen, dass 92 Prozent der Fahrgäste die Mund-Nasen-Bedeckungen korrekt tragen. Sieben Prozent tragen sie falsch, beispielsweise unterhalb der Nase und ein Prozent hatten gar keine Mund-Nasen-Schutz auf. Im regionalen Schienenverkehr sank die Zahl der nicht korrekt getragenen Masken nach Angaben des RMV im September auf gut fünf Prozent.

ÖPNV fahren bleibt sicher

Die derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen dafür, dass auch wenn an Bahnhöfen und in Verkehrsmitteln viele Menschen zusammenkommen, Bus- und Bahnfahren kein erhöhtes Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus bergen. Neben den Erkenntnissen aus einer Studie des Robert-Koch-Instituts zu den häufigsten Ansteckungsorten belegt dies auch eine Untersuchung der Berliner Charité, die in Kooperation mit der Deutschen Bahn das Anstreckungsrisiko für Zugbegleiter untersucht hat. Laut den Studien liege dies vor allen an den ergriffenen Sicherheitsmaßnahen, zu denen in erster Linie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen zähle.

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